Neuigkeiten

aus dem Bereich Kälte, Klima und Lüftung

30.03.2017

R 22 Ausstieg

Wir möchten Ihnen hier einen Überblick zum Verwendungsverbot von HFCKW (R22) - geben. R22 (HFCKW) ist in Neuanlagen seit dem 01.01.2000 verboten. Die Verwendung von neu produziertem Kältemittel R22 zur Wartung und Instandhaltung von Kälte- und Klimaanlagen ist noch bis einschließlich 31.12.2009 zulässig. Ab dem 01.01.2010 darf nur noch recyceltes Kältemittel R22 zur Wartung und Instandhaltung von Kälte- und Klimaanlagen verwendet werden, und zwar bis einschließlich 31.12.2014 zulässig. Der Betrieb von Kälte- und Klimaanlagen mit dem Kältemittel R22 ist auch nach dem 01.01.2015 noch zulässig, wenn diese vor dem 01.01.2000 in Betrieb genommen worden sind und kein Kältemittel R22 zur Wartung oder Instandhaltung nachgefüllt werden muss. Die Umrüstung von R22 (HFCKW) auf alternative Kältemittel ist in vielen Fällen möglich. Ob eine Umrüstung möglich ist, bedarf bei jeder Anlage einer individuelle Prüfung. Kälte- und Klimaanlagen mit FCKW, HFCKW (z.B. R22) müssen jährlich auf Dichtheit geprüft werden. Die Häufigkeit der jährlichen Prüfung hängt von der Menge des verwendeten Kühlmittels ab. Wir als zertifiziertes Unternehmen dürfen diese Dichtigkeitsprüfungen durchführen. Wir beraten Sie gern, welche Möglichkeiten und Pflichten Sie bei Ihrer Anlage haben. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

30.03.2017

Die neue F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014

Die F-Gas-Verordnung ist zum 01.01.2015 in Kraft getreten, nach dem sie durch den Europäischen Rat am 14. April 2014 angenommen wurde. Wichtige Änderungen:


  • Kältemittelfüllmengen werden nicht mehr in Kilogramm, sondern nach ihrem Treibhauspotential in CO2-Äquivalenten gewichtet!
  • Es erfolgt eine schrittweise Reduktion (sog. "Phase-Down-Szenario"), der HFKW-Mengen, die in die EU in Verkehr gebracht werden dürfen. (Artikel 15)
  • Beschränkung des Inverkehrbringens (Artikel 11)
    Zum Zweck der Ausführung der Installation, Wartung, Instandhaltung oder Reparatur von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen und für die eine Zertifizierung oder Bescheinigung nach Artikel 10 erforderlich ist, dürfen fluorierte Treibhausgase nur an und von Unternehmen verkauft und gekauft werden, die Inhaber der entsprechenden Zertifikate oder Bescheinigung nach Artikel 10 sind, oder an und von Unternehmen, die die Personen beschäftigen, die Inhaber eines Zertifikats oder einer Ausbildungsbescheinigung nach Artikel 10 sind.
  • Beschränkung der Verwendung (Artikel 13)
    Ab 01.01.2020: Verbot der Verwendung von Kältemitteln mit einem GWP ≥ 2500 zur Wartung und Instandhaltung von Kälteanlagen mit Füllmengen ab 40 Tonnen CO2-Äquivalent 
  • Dichtigkeitskontrollen (Artikel 4)
    Die Betreiber von ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, sowie Kühllastwagen, Kühlanhänger und ORC-Systeme, die fluorierte Treibhausgase mit einem Treibhauspotenzial ab 5 Tonnen CO2 enthalten,[...] stellen eine Kontrolle der Einrichtung auf Dichtheit sicher.


Weitere Artikel in der F-Gas Verordnung befassen sich unter anderem mit Bestimmungen bei der Leckage, der Bestimmung zur Führung von Aufzeichnungen und Zertifizierung. Das Themenfeld berührt dabei fast jeden Betreiber von Kälteanlagen. Wir beraten Sie zu dieser Verordnung gern. Nehmen Sie Kontakt mir uns auf.

30.03.2017

Hygieneinspektion Ihrer Klimaanlage (RLT-Anlage) – Umsetzung der Richtlinie VDI 6022

Die gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb von Klimaanlagen in Arbeitsstätten sind durch die Änderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Juli 2015 verschärft worden. Die Umsetzung der VDI 6022 setzt regelmäßig wiederkehrende Inspektionen, Wartungs- undeventuell Reinigungsarbeiten voraus. Dies wird durch die Gewerbeaufsichtsämter und die Ämter fürArbeitsschutz kontrolliert. In der VDI 6022 entspricht diese Prüfung der so genannten Hygieneinspektion. Diese ist für RLT Anlagen in Abständen von 2 Jahren (Anlagen mit Luftbefeuchter) beziehungsweise 3 Jahren (Anlagen ohne Luftbefeuchter) vorzunehmen. Weitere Informationen erhalten Sie bei uns. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.