30.03.2017
R 22 Ausstieg
Wir möchten Ihnen hier einen Überblick zum Verwendungsverbot von HFCKW (R22) - geben.
R22 (HFCKW) ist in Neuanlagen seit dem 01.01.2000 verboten. Die Verwendung von neu produziertem Kältemittel R22 zur Wartung und Instandhaltung von Kälte- und Klimaanlagen ist noch bis einschließlich 31.12.2009 zulässig.
Ab dem 01.01.2010 darf nur noch recyceltes Kältemittel R22 zur Wartung und Instandhaltung von Kälte- und Klimaanlagen verwendet werden, und zwar bis einschließlich 31.12.2014 zulässig. Der Betrieb von Kälte- und Klimaanlagen mit dem Kältemittel R22 ist auch nach dem 01.01.2015 noch zulässig, wenn diese vor dem 01.01.2000 in Betrieb genommen worden sind und kein Kältemittel R22 zur Wartung oder Instandhaltung nachgefüllt werden muss.
Die Umrüstung von R22 (HFCKW) auf alternative Kältemittel ist in vielen Fällen möglich. Ob eine Umrüstung möglich ist, bedarf bei jeder Anlage einer individuelle Prüfung.
Kälte- und Klimaanlagen mit FCKW, HFCKW (z.B. R22) müssen jährlich auf Dichtheit geprüft werden. Die Häufigkeit der jährlichen Prüfung hängt von der Menge des verwendeten Kühlmittels ab.
Wir als zertifiziertes Unternehmen dürfen diese Dichtigkeitsprüfungen durchführen. Wir beraten Sie gern, welche Möglichkeiten und Pflichten Sie bei Ihrer Anlage haben. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.